GEWÄHRTE ZOLLFREIHEITEN UND TOLERANZEN

Die vorübergehende Zollgutverwendung Ihrer persönlichen Gebrauchsgegenstände und Medikamente (unter Vorlage entsprechender medizinischer Unterlagen) erfolgt formlos.

Der Wert von Familiengeschenken ohne wirtschaftlichen Charakter und in begrenzter Anzahl muss unter  20.000 Dirhams liegen; diese Zollfreiheit wird nur einmal pro Kalenderjahr gewährt.

Von Zollfreiheit ausgeschlossen sind Mopeds, Möbelstücke, Teppiche, Haushaltsgeräte, Fernsehapparate und ähnliche Geräte.


ZOLLRECHT BEI FAHRZEUGEN 

Vorübergehende Zollgutverwendung wird für touristische Fahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge, Motorräder, Jetskis und Quads zum streng persönlichen Gebrauch für eine Dauer von 6 Monaten pro Kalenderjahr und für eine Dauer von 18 Monaten für Jachten gewährt.

Vergessen Sie Ihren Pass, Ihre Aufenthaltsgenehmigung und die Zulassung Ihres Fahrzeugs nicht. Melden Sie sich mit ihren Fahrzeugpapieren bei den Zollbeamten an Bord der Fähre, die die Überfahrt nach Marokko gewährleistet, oder an Land an den Grenzposten zum Zwecke der Bearbeitung der Zulassung mit dem neuen IT-System der Administration des Douanes et Impôts Indirects (Zoll- und Direktsteuerbehörde).

Marokkanern mit Wohnsitz im Ausland über 60 Jahre und mit nachgewiesenem tatsächlichen Wohnsitz im Ausland ist ein Freibetrag von 90% auf den Wert bei Neukauf eines touristischen Fahrzeugs (Transport von mindestens 9 Personen, Fahrer inbegriffen) vorbehalten.

Fahrzeuge und elektrisch betriebene Rollstühle, die speziell für Personen mit Behinderungen ausgestattet wurden, werden von der Importsteuer befreit.

Die Einfuhr von Drohnen nach Marokko bedarf vorheriger Bewilligung.

Für alle weiteren Informationen über gewährte Begünstigungen und Toleranzen, vorzuzeigende Formulare, besondere Formalitäten, sowie verbotene Importe:

Gehen Sie auf, Kontaktieren Sie direkt das Zollamt unter, oder der speziell eingerichteten Hotline unter:

icone1 www.douane.gov.ma/web/guest/MRE
iconz2T
080 10 07 000
iconz2T +212 (0) 5 37 56 57 57
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