VOR DER REISE 

– Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Reiseunterlagen (Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung), sowie Ihre Tickets für die Schiffsüberfahrt gültig sind. Denken Sie daran, eine Kopie amtlicher Dokumente in Ihrem Wagen zu hinterlegen.

– Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit und lassen Sie eine Generalüberholung machen.

– Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrzeugpapiere (Führerschein, Fahrzeugschein, Versicherung, Grüne Karte…) und nehmen Sie eine gültige Vollmacht mit, sollte das Fahrzeug nicht Ihnen gehören.

– Denken Sie daran, Ihre Abfahrt zu planen und schauen Sie sich vorher auf einer aktuellen Karte die gesamte Reisestrecke an.

– Beladen Sie Ihr Fahrzeug gleichmäßig und gehen Sie sicher, dass Ihr Gepäck sicher verstaut ist.

– Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug mit einer reflektierenden Sicherheitsweste und einem Warndreieck ausgestattet ist.

– Informieren Sie sich über die Verkehrslage.


WÄHREND DER FAHRT

Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt sein.

Beachten Sie Sicherheitshinweise, Sicherheitsabstände und Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Machen Sie mindestens alle 2 Stunden eine Pause.

Verhalten Sie sich richtig: kein Telefon am Steuer, keine Ablenkung und Blick auf die Fahrbahn.

Halten Sie im Falle einer Panne an einer Notrufsäule, lassen Sie kein Familienmitglied im Wagen zurück und rufen Sie Hilfe.


NOT- UND UNFÄLLE AUF DER STRAßE

Sozialhelfer, Ärzte und medizinisches Hilfspersonal auf den Anlagen und Rastplätzen der Stiftung sind berechtigt, Sie zu beraten und Ihnen bei Notfällen, administrativen Formalitäten und im Falle von Evakuierung Hilfestellung zu leisten.

Im Ausland: Setzen Sie sich mit den Anlagen der Stiftung in Frankreich, Italien und Spanien in Verbindung.

In Marokko: Rufen Sie die gebührenfreie Hotline an.


GESUNDHEITLICHE VORSORGEMAßNAHMEN

Reisende, die nach Marokko kommen, müssen bei der Einfuhr von Pflanzen und
Pflanzenerzeugnissen in das Königreich Marokko die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften
erfüllen.

Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an die Konsulate Marokkos oder an technische
Verwaltungsdienste des Pflanzenschutzes aus Drittländern oder an den ONSSA
Kundendienst in Marokko 080 100 36 37 um Informationen zu den Voraussetzungen zu
erhalten.

Pflanzenarten, die über keine pflanzenschutzrechtliche Dokumente verfügen, werden nicht
zugelassen. Gemäss geltender Vorschrift werden sie vernichtet

Trinken Sie regelmäßig Wasser und geben Sie Mitreisenden, insbesondere Kindern und Senioren, zu trinken, um Dehydratation zu vermeiden.

Nehmen Sie Rehydratationslösungen und bei chronischen Krankheiten die entsprechenden Medikamente für Sie und Ihre Angehörigen mit.

Verzichten Sie möglichst auf den Transport leicht verderblicher Lebensmittel.

Essen Sie durchgegarte Nahrung.

– Kaufen Sie keine  ungeschützte Lebensmittel.


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